Deepfake-Pornografie bedeutet, dass Bilder einer Person auf fremdes pornografisches Material gesetzt werden. Waren Deepfakes früher nur Personen zugänglich, die technisch sehr affin sind, gibt es mittlerweile Face-Swap-Apps, mit denen man ohne viel Aufwand Deepfake-Pornos erstellen kann. Betroffen sind hauptsächlich Frauen, weil sie immer noch stark sexualisiert werden. Für Deepfake-Pornos gibt es die unterschiedlichsten Motivationslagen. Sie können für den Eigenbedarf oder zur Weiterverbreitung entstehen. Oft werden Deepfake-Pornos aber gemacht, um Frauen gezielt zu schaden. Beim so genannten „Revenge Porn“ werden Frauen unter Druck gesetzt oder damit erpresst, dass ihre Nacktfotos oder pornografische Inhalte veröffentlicht werden.
Was können Betroffene nun tun? Es gibt keinen Strafbestand, der ausschließlich auf Deepfake-Pornografie abzielt. Deepfake-Pornos können aber als Beleidigung oder Verletzung des Rechts am eigenen Bild strafbar sein. Man kann gegen Täter zivilrechtlich vorgehen und Unterlassung, Löschung und Geldentschädigung fordern. In der Praxis ist es aber oft schwierig, die Täter zu identifizieren. Man kann auch die Porno-Plattformen auffordern, die Inhalte zu löschen. Allerdings befinden sich die Firmensitze oft im Ausland, was die rechtliche Durchsetzung erschwert. Im zivilgerichtlichen Verfahren geht es darum, den Täter zur Verantwortung zu ziehen. Damit aber Inhalte gelöscht werden, müssen Betroffene selbst aktiv werden. Kommen sie nicht an die Internetseiten heran, ist es sinnvoll, sich anwaltliche Unterstützung und Hilfe durch eine spezialisierte Beratungsstelle zu holen.
Anna Wegscheider ist bei der gemeinnützigen Organisation HateAid tätig, die Beratung und Hilfe für Opfer von Onlinegewalt anbietet.
Eine Illustration von Patrick Bonato.