Im Zoom der Behörden

Wichtige Fragen zu Videoüberwachung in aller Kürze.

von Simon Kolbe
Überwachungskameras im Innsbrucker Rapoldipark (c) Nico Knappe
Wann darf ich als Privatperson eine Überwachungskamera anbringen? 

Um Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen zu schützen, darf Videoüberwachung auch privat genutzt werden. Es gibt natürlich Vorschriften: So muss die Überwachung auf ein zeitlich und örtlich für den Schutzzweck unbedingt erforderliches Ausmaß beschränkt werden. Öffentliche Bereiche wie Gehsteig oder Straße und auch das Nachbargrundstück dürfen nicht aufgenommen, und das Videomaterial darf nur bei gegebenem Anlass ausgewertet werden. Weitergegeben und veröffentlichen darf man das Material nicht.  Außerdem sind die Aufnahmen in regelmäßigen Abständen zu löschen, die Datenschutzbehörde gibt aber lediglich einen Richtwert von 72 Stunden an. Dazu muss jede Kamera klar ersichtlich mit einem Schild gekennzeichnet sein. Sobald andere Sicherungs- oder Sperrsysteme auch ausreichend wären, darf keine Videoüberwachung genutzt werden. Wenn jemand durch eine unrechtmäßige Kamera gefilmt wurde, kann diese Person eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einreichen. Ob eine Videoüberwachung datenschutzrechtlich gerechtfertigt ist, hat der oder die Verantwortliche aber selbst zu entscheiden. Die Inbetriebnahme einer solchen Anlage ist zunächst nicht meldepflichtig. 

Wie viel künstliche Intelligenz steckt hinter den Kameras in Innsbruck?

Laut der Innsbrucker Polizei nehmen die Kameras in den vier überwachten Zonen in Echtzeit auf, es werden aber bisher keine Technologien oder mustererkennende Algorithmen zur Auswertung genutzt. Dafür müsste erst eine entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Auch für die Zukunft gibt es dazu noch keine Pläne.

Wie lange dürfen die Aufnahmen gespeichert werden?

Nach 48 Stunden muss das Videomaterial wieder gelöscht werden, sofern es nicht zur Aufklärung und weiteren Verfolgung einer strafbaren Handlung benötigt wird. 

Verbessern Überwachungskameras die Verbrechensstatistik?

Die Ergebnisse empirischer Studien sind meist uneindeutig, manchmal weisen sie sogar einen negativen Effekt auf. Präventiv verhindert die Videoüberwachung vor allem Diebstähle, an der Gewaltverbrechensrate im öffentlichen Raum ändert sie jedoch nichts. Der Effekt von Überwachungstechnologien ist sehr schwer zu messen, auch weil sich die Delikte häufig nur verlagern. Um Täter zu identifizieren und Beweise zu sichern, ist Videomaterial selbstverständlich hilfreich. Dadurch sinkt das Kriminalitätsaufkommen jedoch kaum und Straftaten werden auch nicht im Vorhinein verhindert. In den USA oder auch in China entwickelt sich die Nutzung neuer Technologien darum hin zum sogenannten „predictive policing“, wodurch Verdächtige gefasst werden sollen, bevor sie eine Straftat begangen haben. Digitalrechtsexperte Matthias C. Kettemann sieht das im Interview kritisch. 

Fühlen wir uns sicherer?

Österreich ist im Vergleich ein sehr sicheres Land, und auch die gesellschaftliche Verunsicherung ist laut Studien gering (2020 haben bei einer österreichweiten Umfrage des Innenministeriums ganze 97 % ausgesagt, sich sehr sicher oder eher sicher zu fühlen). Trotzdem investiert der Staat weiter in Videoüberwachungstechnologien, um das Sicherheitsgefühl zu verstärken. Diesbezügliche Studien  von Bornewasser (2008 in Deutschland) und Rothmann (2009 in Wien) aber zeigten: Die Kameras erzeugen bei den Befragten kein gesteigertes Sicherheitsgefühl.

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