Hinter verschlossenen Türen

Sexarbeit spielt sich in Tirol vorrangig im Verborgenen ab. Dabei könnte eine Öffnung den Frauen helfen. Doch der Gesetzesrahmen ist starr. Und die Bordelle sind in der Hand von einigen wenigen. Über die Probleme eines Gewerbes, das niemand so recht sehen will.

von Marie Hofmann
Ein Einblick in das Milieu der Sexarbeit. Sexarbeit ist in Tirol an der Tagesordnung, sichtbar ist sie kaum. (c) Nicolás Hafele

„In Tirol werden Sie an keine Sexarbeiterin herankommen. Dafür ist die Situation viel zu vulnerabel“, sagt mir Christian Knappik am Telefon. Der Pensionist ist ehrenamtlich für die Plattform sexworker.at tätig, auf der sich Sexarbeitende austauschen. Er nimmt bis zu hundert Anrufe täglich entgegen und fährt dorthin, wo es seine Unterstützung braucht. Melde sich jemand aus Tirol, so Knappik, dann würden seine Alarmglocken angehen. Doch was macht die Lage hierzulande so prekär?

Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur in genehmigten Betrieben, sprich Bordellen, angeboten werden. Davon gibt es in Tirol aktuell zehn Stück, vier davon in Innsbruck. Zum Vergleich: Die Stadt Linz hat fünfzig Etablissements. Die Tiroler Bordelle sind außerdem in der Hand von nur wenigen Betreiberinnen und Betreibern. „Das führt zu einer Vormachtstellung“, sagt Knappik. „Sie sprechen sich untereinander ab und stellen Bedingungen an die Sexarbeiterinnen.“ Ein selbstbestimmtes Arbeiten sei kaum möglich.

Das Problem liegt in der restriktiven Gesetzeslage: In Tirol sind Bordelle nur in Gebäuden zulässig, die ausschließlich dem Zweck der Sexarbeit gewidmet sind. Das macht eine Neueröffnung in wirtschaftlich interessanten Lagen schwierig. Im Rest Österreichs sind die Auflagen nicht derart streng, es braucht lediglich einen eigenen, von der Straße zugänglichen Eingang zum Bordell. Nach einem Beschluss im Tiroler Landtag im vergangenen Jahr sollen die landesgesetzlichen Bestimmungen zur Prostitution nun zumindest evaluiert werden. „Seitens der für das Landespolizeigesetz zuständigen Abteilung Gemeinden wurden dahingehend bereits Ausführungen zum aktuellen Regelungssystem sowie zur rechtlichen Möglichkeit allfälliger Änderungen ausgearbeitet“, heißt es von der Landesregierung. Doch Christian Knappik bezweifelt, dass es tatsächlich zu Verbesserungen kommen wird: „Die Politik nimmt Sexarbeit nicht ernst. Man stelle sich einmal vor, ein Innsbrucker Politiker würde aufstehen und sagen: Jetzt machen wir etwas für die Sexarbeiterinnen. Der würde sofort verdächtigt werden, ins Puff zu gehen.“

Die Innsbrucker Beratung und Unterstützung für Sexarbeiter*innen iBUS macht auch die gesellschaftliche Haltung verantwortlich: „Die Strukturen in den kleinen Dörfern sind sehr konservativ, die Stigmatisierung ist groß.“ Versuche, Bordelle zu öffnen, seien bisher am Widerstand aus Gesellschaft und Politik gescheitert. iBUS setzt sich für eine Legalisierung von Sexarbeit ein. Die Einrichtung des Arbeitskreises für Emanzipation und Partnerschaft berät, unterstützt und begleitet seit 2013 Sexarbeitende in Tirol. Beim Gespräch in der öffentlichen Frauenbibliothek wird die Schwere der Situation deutlich: „Ich möchte anonym bleiben“, sagt die iBUS-Sozialarbeiterin. Nach kritischen Äußerungen in einem Zeitungsartikel wurden sie und ihre Kolleginnen bedroht. Ein Vier-Augen-Gespräch mit einer Sexarbeiterin könne sie nicht vermitteln. Aber die Grenzen von Sexarbeit in Tirol aufzeigen: So könnten die Frauen zwar theoretisch kleinere Studios eröffnen, die praktische Umsetzung scheitere jedoch an den gesetzlichen Vorgaben: „Ein alleinstehendes Gebäude in Innsbruck muss man erst einmal finden. Wir haben es vor einigen Jahren für drei Sexarbeiterinnen versucht, aber es war schlicht unmöglich.“ Auf dem Land gebe es passende Räumlichkeiten, aber die Nachfrage sei geringer und die Anonymität nicht gegeben.

Wo keine Räume, da wächst der Druck.

Durch die Legalisierung von Hausbesuchen und die Errichtung von Erlaubniszonen (bekannt als Straßenstrich) könnte man das Angebot laut iBUS diversifizieren und den Frauen mehr Rechte einräumen. Doch Hausbesuche sind in Salzburg, Tirol und Vorarlberg verboten, der letzte Antrag auf eine Erlaubniszone in Innsbruck scheiterte 2022. „Die Regelungen sind nicht niederschwellig genug. Erlaubniszonen dürfen weder in der Nähe von Schulen und Kindergrippen noch Friedhöfen, Kirchen oder Haltestellen entstehen“, kritisiert die iBUS-Mitarbeiterin. „Selbst, wenn man einen Platz findet, so ist dort nur die Anbahnung zur Ausübung sexueller Dienstleistungen erlaubt, die Durchführung bleibt illegal. Wo soll diese denn stattfinden?“ Die einzige Alternative zur Illegalität bietet das Bordell. Die Frauen arbeiten dort auf selbständiger Basis. Sie können ihre Kunden und die angebotenen Praktiken frei wählen. Auch über die Höhe der Bezahlung sowie die Arbeitszeiten können sie selbst entscheiden – theoretisch. „Es ist eine Scheinselbstständigkeit“, sagt iBUS.

„Durch die Legalisierung von Hausbesuchen und Erlaubniszonen hätten die Frauen mehr Rechte.“

Eine Mitarbeiterin von iBUS, anonym

Auf der Website eines Tiroler Nachtclubs finden sich feste Preise für Sexdienstleistungen im „Hausmen“. Auch Foren geben Einblick: „Die Preise wurden nicht erhöht. 30 Minuten immer noch 65 Euro“, schreibt ein Kunde über seinen letzten Besuch im Innsbrucker Bordell. Bis zu 90 Euro pro Nacht müssen die Frauen, die laut der iBUS-Mitarbeiterin vorwiegend aus Rumänien stammen, bezahlen, um überhaupt im Bordell arbeiten zu können. „Wenn sie nur für ein paar Monate nach Österreich kommen, tun sie sich auf dem Wohnungsmarkt schwer. Sie schlafen dann auch im Betrieb. Das heißt, sie zahlen auch, wenn sie nicht arbeiten. Es sind Wucherpreise.“ Hochgerechnet kommt man auf monatlich 2.700 Euro „Miete“ – selbst für Innsbruck eine enorme Summe.

Das Ende des Straßenstrichs

Bis 2017 gab es am Innsbrucker Südring und im Mitterweg jeweils einen aktiven, illegalen Straßenstrich. Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf ließ das Landespolizeigesetz dahingehend verschärfen, dass fortan auch die Freier mit Strafen belegt wurden. Da letztere nicht vor Ort bezahlt werden konnten, sondern per Schreiben an die Wohnungsadresse eingehoben wurden, war der Straßenstrich bald Geschichte. Seit 2017 stellt Prostitution kein fortgesetztes Delikt mehr dar. Prostituierte können damit auch in einem laufenden Verfahren neu belangt werden. Ob die Maßnahmen zu einem Rückgang der illegalen Prostitution geführt oder sich die Tätigkeiten lediglich verlagert haben, ist unklar. Kritik gab es, weil Sexarbeiterinnen nicht in den Entscheidungsprozess eingebunden wurden. Im Vordergrund standen Anrainerinteressen.

Da hilft es, jeden Kunden anzunehmen. Auch, wenn dieser „AO“ verlangt: „alles ohne“, Sex ohne Kondom. Das kommt laut der Beratungsstelle häufig vor und wird durch die ärztlichen Pflichtuntersuchungen noch legitimiert. Alle sechs Wochen müssen Sexarbeitende beim Amtsarzt vorstellig werden. Die Auflage gibt es seit 1873 und mittlerweile nur mehr in Österreich. „Ursprünglich eingeführt, um Geschlechtskrankheiten einzudämmen, wirken die Untersuchungen heute wie ein Freifahrtschein für die Kunden. Sie schützen nicht die Sexarbeiterinnen.“ Die Untersuchungen müssten freiwillig stattfinden, fordert iBUS. Und außerdem auch eine Behandlung beinhalten. Das ist bisher nicht der Fall.

Liberalisierung oder Kriminalisierung?

Das Stichwort Freiwilligkeit ist schwierig, wenn es um Sexarbeit geht. Die deutsche Aktivistin und ehemalige Prostituierte Huschke Mau geht davon aus, dass Prostitution immer aus einer Zwangslage heraus entsteht. Sie prangert an, dass Frauen als käufliche Ware dargestellt werden. Freier seien Mittäter eines sexistischen Systems und sollten daher bestraft werden. Diesen Ansatz verfolgen auch Länder wie Norwegen oder Schweden. Prostitution ist dort nach dem Sexkaufverbot illegal, Freier zahlen hohe Strafen.

Johnny Nesslinger, Sicherheitsdienstleister und ehemaliger Vorsitzender der Tiroler Initiative „Männer für Geschlechtergleichstellung“, befürwortet dieses Modell. „Es gibt kein Grau“, findet er. „Sexarbeit ist ein schwarzer Fleck. Die Realität ist, dass die Frauen missbraucht werden. Sie sind auf Drogen. Das packt auf Dauer kein Mädel.“ Wer sich in einschlägigen Foren bewegt, kann die Sichtweise Nesslingers verstehen. Da fragt ein Unbekannter, ob man die Frauen denn auch schlagen dürfe. Ein anderer beschwert sich über die schlechteste „aller Nutten, die er jemals gefickt“ habe. Auch die Beratung kommt nicht zu kurz: Die Freier geben freimütig Auskunft, wer „das beste Pferd im Reiterstall“ sei.

Nesslinger sagt, er würde am liebsten den „ganzen Sumpf trockenlegen“. Doch führt ein Verbot auch zum Rückgang der Nachfrage? Studien zeichnen ein widersprüchliches Bild. Einige sehen Prostitution, Menschenhandel und Zuhälterei im nordischen Modell im Rückgang. Andere zweifeln an der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Daten und kommen zum gegenteiligen Befund. Dazu passt das gängige Zitat: „Jeder hat eine Meinung zu Sexarbeit, aber keiner eine Ahnung.“ Seriöse Erhebungen gestalten sich schwierig, weil so vieles im Verborgenen passiert. Durch ein Verbot sehen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International das soziale Stigma noch verstärkt.

Die Lage ist prekär.
(c) Nicolás Hafele

Die Arbeitsbedingungen der Frauen würden sich verschlechtern. „Man kann Ausbeutung nicht verringern, indem man Verbote aufstellt, die Sexarbeit noch weiter ins Verborgene drängen“, sagt auch die iBUS-Mitarbeiterin.

„In einer idealen Welt muss es Sexarbeit nicht geben. Aber die Nachfrage ist da, es passiert.“ In Schweden würden die „guten“ Kunden fernbleiben. Übrig blieben nur noch jene, denen es egal sei, eine Straftat zu begehen. Außerdem wollen die Kunden nicht im Austausch mit einer Sexarbeiterin gesehen werden. Das nehme den Frauen die Möglichkeit, ein Gespür für ihre Freier aufzubauen und gegebenenfalls nein zu sagen. „Wenn Frauen im illegalen Bereich arbeiten, wollen sie nicht zur Polizei gehen, aus Angst dann selbst angezeigt zu werden. Gewaltübergriffe werden also nicht mehr gemeldet“, erklärt die Sozialarbeiterin. Seit der Novellierung des Landespolizeigesetzes 2017 scheint es dieses Problem auch in Tirol zu gegeben. „Wer zur Polizei geht, weiht sich selbst dem Untergang. Für illegal Arbeitende kommt ein Polizeigang einer Selbstanzeige gleich. Wer im Bordell arbeitet, wird rausgeschmissen ñ der Ruf steht schließlich auf dem Spiel“, berichtet Christian Knappik aus der Realität der Sexarbeiterinnen.

„Wer zur Polizei geht, weiht sich dem Untergang. Für illegal Arbeitende kommt das einer Selbstanzeige gleich.“

Christian Knappik, Forum sexworker.at

Einblick ins Milieu.

Im Zuge dieser Recherche hat der 20er Sexdienstleistungsbetriebe in ganz Tirol kontaktiert, um mehr über die Arbeitsbedingungen der Frauen zu erfahren. Geantwortet hat bis zum Redaktionsschluss nur ein einziger Betreiber. Beim Lokalaugenschein versichert er: „Wir schmeißen niemanden raus. Ich werde nicht eine einzige Dame abweisen.“ Tatsächlich stehen viele seiner Zimmer leer. „Hier ist nur die Hälfte der Räume besetzt und ich weiß auch von anderen Bordellen, dass sie Probleme haben, Mädchen zu finden.“ Im Bordell ist es zur Mittagszeit noch ruhig. Der große Komplex wirkt schick und sauber. Die Damen wie die Herren – beide seien bei ihm zu Gast. „Ich verdiene nur am Eintritt, alles weitere geht mich nichts an“, sagt der Geschäftsmann. „Die Frauen machen das freiwillig, selbstständig. Das hier ist kein Tatort“, betont er.

Schließlich öffnet eine schlanke, blondierte Frau ihre Tür. Hanna* ist nicht älter als vierzig und kommt aus Rumänien. Eigentlich lebe sie in Wien, sagt sie, habe dort zwei Kinder. Innsbruck sei aber besser zum Arbeiten, so bleibe sie zu Hause anonym. „Die Arbeit ist hart, aber sie ist gut. Ich mache es wegen dem Geld. Einen anderen Job zu haben, das ist mit zwei Kindern in Österreich für mich schwer.“ Wieviel sie monatlich verdient, erfahren wir nicht. Nur: „Ja, ich arbeite selbständig.“

Für die Sozialarbeiterin der Innsbrucker Beratung iBUS ist klar: „Die Frauen haben sich für Sexarbeit als Einkommensquelle entschieden, weil sie rentabler ist als andere Jobs, die Migrantinnen in einer strukturell rassistischen Gesellschaft offenstehen. Sie arbeiten im Sinne der Freiwilligkeit, die in einem kapitalistischen System gegeben ist.“ Nesslinger würde das nicht freiwillig nennen. Und doch will auch er die Frauen vor Gewalt und Ausbeutung bewahren. Christian Knappik beschließt unser Telefonat mit den Worten: „Wir schreien nicht ‚Juhu Sexarbeit!‘. Wir schreien ‚Juhu Menschenrechte!‘“

*Namen von der Redaktion geändert.

Unterschiede zwischen West und Ost

Österreich folgt dem Pfad der regulierten Legalisierung von Sexarbeit. Was genau erlaubt ist, wird von den Bundesländern festgelegt. Ein Blick in die Landesgesetzgebungen offenbart ein starkes Gefälle: Je weiter westlich, desto restriktiver die Gesetze. In Vorarlberg enthält der Abschnitt „Gewerbsmäßige Unzucht“ gar einen Passus, der Bordelle nur bewilligt, wenn sie geeignet erscheinen, „durch illegale Prostitution verursachte Störungen einzuschränken“. Wien ist da wesentlich liberaler und zählt die meisten Bordelle in Österreich. Hier gibt es keine Schutzobjekte wie Schulen oder religiöse Stätten, um die keine Bordelle eingerichtet werden dürfen. Auch Tirol kennt keine Schutzobjekte, die Einschränkung auf „ausschließlich dem Zweck der Prostitution gewidmete Gebäude“ verhindert aber meist die Nähe zu öffentlichen oder religiösen Einrichtungen. Ein legaler Straßenstrich existiert derzeit nur in Wien. Mobile Sexdienstleistungen („Hausbesuche“) sind in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland zulässig. In Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind sie untersagt. Damit fällt hierzulande etwa auch die professionelle Sexualbegleitung weg, die kranken und pflegebedürftigen Personen das Ausleben ihrer Sexualität ermöglicht. Ein weiterer Unterschied: Minderjährige Sexarbeiterinnen machen sich in allen Bundesländern bis auf Wien und Oberösterreich strafbar (in Vorarlberg zahlen sie bis zu 10.000 Euro). Die Task Force Menschenhandel spricht sich für eine österreichweite Regelung der Prostitution aus: Die Tatsache, dass alle Bundesländer andere Gesetze haben, führe zu einem uneinheitlichen Vollzug, was die „Lenkung und Kontrolle des Marktes erschwert“.

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