Eizellen einfrieren – Rechte auftauen?

Social Egg Freezing ist in Österreich verboten. Aber das könnte sich bald ändern. Nach einer öffentlichen Verhandlung Mitte Juni prüft der Verfassungsgerichtshof (VfGH) jetzt, ob das Verbot verfassungswidrig ist.

von Jakob Häusle
Präsident Christoph Grabenwarter und Vizepräsidentin Verena Madner betreten den Verhandlungssaal des VfGH. (c) Max Slovencik

„Erheben Sie sich!“, sagt eine Stimme von hinten. Vorne schwingt die Tür auf. Alle 14 Richterinnen und Richter des VfGH betreten den Saal. Wenn man sich um- und vom Alter der am Podium sitzenden Juristen absieht, ist der Altersschnitt im vollbesetzten Raum recht niedrig. Viele junge Frauen haben auf den Rängen Platz genommen. Einige von ihnen haben ein Baby im Arm. Das ist nur so lange verwunderlich, bis man sich das Thema der öffentlichen Verhandlung ins Gedächtnis ruft. Social Egg Freezing ermöglicht es Frauen, aus nicht-medizinischen Gründen ihre Eizellen einzufrieren. Später, wenn sie schwanger werden möchten, können diese dann befruchtet und eingesetzt werden.

Wer seine Eizellen früh genug konservieren lässt, kann auch im fortgeschrittenen Alter noch relativ problemlos schwanger werden, so das Versprechen (mehr dazu im 20er auf Seite S. 9). Wo die einen riesige Fortschritte in puncto Reproduktionsautonomie und individueller Freiheit sehen, verorten andere eine weitere Möglichkeit, um Frauen unter Druck zu setzen, ihren Kinderwunsch der Karriere noch weiter unterzuordnen.

Status quo.

Die aktuelle rechtliche Regelung von Social Egg Freezing ist im Fortpflanzungsmedizingesetz beschrieben. Laut §2b Abs. 1 dürfen Hoden- und Eierstockgewebe für eine künftige medizinisch unterstützte Fortpflanzung entnommen werden. Aber nur dann, wenn ein körperliches Leiden oder die zur Heilung notwendige Behandlung (etwa Strahlen- oder Chemotherapie) zur Unfruchtbarkeit führen können und eine Schwangerschaft nicht mehr durch Geschlechtsverkehr herbeigeführt werden kann.

Die Medizinerin Cornelia Mutz hält das für verfassungswidrig. Sie hat den Antrag vor dem VfGH eingebracht, über den jetzt verhandelt wird. Ihre Ansicht ist schnell begründet. Entnahme und Einfrieren von Eizellen aus allen Gründen, die nicht medizinischer Natur sind, ist in Österreich aktuell verboten. Damit werde laut ihr gegen das durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleistete Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen.

Denn der Wunsch, ein Kind zu haben – auch mit Hilfe medizinisch unterstützter Fortpflanzung –, sei Teil des geschützten Privatlebens. Social Egg Freezing falle unter diesen Schutz, da es der Verwirklichung des Kinderwunschs dient. Neben anderen Dingen verortet sie auch einen sogenannten Wertungswiderspruch im Gesetz: Frauen dürfen zwar bis zum vollendeten 30. Lebensjahr Eizellen spenden und bis zum 45. Eizellen empfangen. Aber die Selbstverwendung, also quasi an sich selbst zu spenden, ohne medizinischen Grund, ist verboten. Außerdem sei das Verbot ohnehin zahnlos und ineffektiv, da man zum Social Egg Freezing einfach in Nachbarländer ausweichen könne.

Prisma des Rechts.

Bei dieser Verhandlung vor dem VfGH gibt es drei Seiten: die der Antragstellerin, die der Gegenpartei sowie den VfGH selbst. Alle drei Parteien laden Auskunftspersonen, die ihre Sicht der Dinge darlegen und dann von den Richterinnen und Richtern befragt werden.

Der für dieses Thema zuständige Richter, Michael Mayrhofer, hat Fragen formuliert, die bei der Verhandlung erörtert werden. Dabei geht es den Richterinnen und Richtern darum, ein generelles Verständnis für die medizinischen Prozesse, die mit Social Egg Freezing verbunden sind, zu gewinnen. Es geht aber auch um die Klärung ethischer Fragen sowie konkreter Empfehlungen für die Umsetzung, sollte das aktuelle Gesetz als verfassungswidrig eingestuft werden.

Die Gegenpartei, also die Bundesregierung, bringt eigentlich nur ein wirkliches Gegenargument vor. Frauen sollen, mit Verweis auf das Social Egg Freezing, nicht von ihrem Arbeitgeber unter Druck gesetzt werden können. Keine der sechs Auskunftspersonen aus den Bereichen der Medizin, Psychologie und Ethik argumentiert wirklich gegen Social Egg Freezing. Sie verweisen allerdings auf die Notwendigkeit, offene Fragen zu klären, die mit einer Aufhebung des Verbots einhergehen. Das Risiko des Eingriffs sei gering, die Folgen für das psychische Wohlbefinden gut, da Social Egg Freezing den Druck rausnehme. Und auch das Kindeswohl werde durch eine so herbeigeführte Schwangerschaft nicht gefährdet.

In der zweiten Hälfte der Verhandlung liegt der Fokus nicht mehr so sehr auf dem Ob, sondern auf dem Wie. Die Auskunftspersonen sind sehr darum bemüht, die richtigen Empfehlungen für die Rahmenbedingungen zu geben, sollte es zur Umsetzung kommen. Dabei geht es vor allem um zwei Dinge: Zum einen um das Alter, bis zu dem es einer Frau erlaubt sein soll, ihre eigenen Eizellen einzufrieren, zum anderen um die Altersgrenze, bis zu der sie ihre Eizellen einsetzen lassen darf. Denn theoretisch kann eine Frau mit eingefrorenen Eizellen auch während und sogar nach der Menopause, die in Österreich im Schnitt mit 49 einsetzt, noch schwanger werden. Der allgemeine Tenor der Parteien lautet: Früher ist besser. Bis 35 entnommene Eizellen führen wesentlich öfter zu einer Schwangerschaft als jene, die mit 38 oder 40 oder noch später entnommen werden. Die Empfehlungen fürs Höchstalter beim Wiedereinsetzen liegen zwischen 45 und 50 Jahren.

Keine Sicherheit.

Der Anwalt der Antragstellerin, Matthias Brand, sieht Social Egg Freezing als „Bankguthaben“ und meinte zu Beginn der Verhandlung, dass Frauen damit „auf der sicheren Seite“ seien.

Doch gegen Ende geht es vor allem darum, wie Frauen davor geschützt werden können, Social Egg Freezing nicht mit einer Kindergarantie zu verwechseln. Dagegen helfen nur flächendeckende und umfassende Beratungs- und Informationsgespräche. Denn man sollte sich keine Illusionen machen. Social Egg Freezing kann zu einer Schwangerschaft führen. Muss es aber nicht.

Die Vertreterin der Bundesregierung, Johanna Hayden, bittet den VfGH zum Schluss um eine Übergangsfrist von 18 Monaten, sollte Social Egg Freezing erlaubt werden. Die Entscheidung wird voraussichtlich im Herbst fallen.

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